Mehr zu den Auswirkungen
Das Urteil scheint bei einigen der zuständigen Behörden eine präjudizierende Wirkung zu entfalten. Berichten zufolge gehen bestimmte Behörden vermehrt auf Hersteller von Software Medizinprodukten der Risikoklasse I zu, um deren Risikoklassifizierung zu überprüfen. Besonders betroffen scheinen dabei jene Behörden zu sein, die bisher für eine eher laxere Handhabung der Risikoklasse bekannt waren.
Viele Hersteller zeigen sich besorgt, dass ihnen ein umfassendes Konformitätsbewertungsverfahren bevorstehen könnte. Dies gilt insbesondere für DiGA-Hersteller, da ein Großteil der im DiGA-Verzeichnis gelisteten Medizinprodukte der Risikoklasse I angehört.