Elektronische Patientenakte seit 15. Januar 2025 verbindlich: Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland erreicht einen neuen Meilenstein: Am 15. Januar 2025 wurde die elektronische Patientenakte (ePA) für gesetzlich Krankenversicherte verpflichtend eingeführt. Dieser Schritt ist Teil der umfassenden Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung und hat weitreichende rechtliche, datenschutzrechtliche und praktische Implikationen für Versicherte, Leistungserbringer und Krankenkassen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blogartikel.